Ersatzwahl
Aufgrund des Rücktrittes von Ruth Wespe per Ende 2021 hat der Verwaltungsrat den Termin für die Ersatzwahl eines Mitgliedes des Veraltungsrates festgelegt. Diese findet am Sonntag, 28. November 2021 statt.
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen sGS 125.3 (WAG).
Einreichen von Wahlvorschlägen
Wahlvorschläge gemäss Art. 24 ff. WAG müssen der Ortsgemeinde Schmerikon, Hauptstrasse 2, 8716 Schmerikon, bis spätestens Mittwoch, 15. September 2021, 16.30 Uhr, schriftlich vorliegen. Den Wahlvorschlägen sind die Zustimmungserklärungen der Vorgeschlagenen beizulegen. Entsprechende Formulare können bei der Ortsgemeinde bezogen werden.
Zweiter Wahlgang oder Stille Wahl
Kommt keine stille Wahl zustande (Art. 45 WG), findet der allfällige zweite Wahlgang am Sonntag, 20. Februar 2022, statt. Wahlvorschläge müssen der Ortsgemeinde Schmerikon, Hauptstrasse 2, 8716 Schmerikon, in diesem Fall bis spätestens Mittwoch, 22. Dezember 2021, 16.30 Uhr, schriftlich vorliegen. Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Wahlgang.
Der Verwaltungsrat